Die Tierheilpraxis

Ab dem frühen 20. Jahrhundert erzeugte das Konzept der sogenannten Neuen Deutschen Heilkunde, welches die Schulmedizin mit als „biologische Heilverfahren“ bezeichneten Außenseiterverfahren zusammenbringen sollte, nachhaltige Kritik an einer rein naturwissenschaftlichen Medizin und führte zu einer Renaissance alternativmedizinischer und esoterischer Therapieformen. 1931 wurde unter dem Namen „Verband deutscher Tierheilkundiger“ der erste Tierheilpraktikerverband beim Registergericht in Heek eingetragen. In der Folgezeit kam es zur Gründung weiterer Fachverbände wie auch zahlreicher privater Anbieter von kostenpflichtigen Ausbildungskursen.

Die Bezeichnung „Tierheilpraktiker“ ist somit gesetzlich nicht geschützt und deshalb kann sich jeder auch ohne fundierte Ausbildung „Tierheilpraktiker“ nennen. So ist es besonders wichtig, dass der/die Tierhalter/in über die Ausbildung des „Tierheilpraktikers“ jederzeit Auskunft bekommt.

Physiologie, Anatomie, Pathologie, Krankheits- und Rechtslehre, sowie ein ausreichendes Verständnis der Ethologie der behandelten Tierart gehören zu einer qualifizierten Ausbildung.

Natürlich muss der „Tierheilpraktiker“ auch die von ihm angebotenen Therapien genauestens erlernt haben und auch beherrschen. Ein guter „Tierheilpraktiker“ kennt jedoch auch die Grenzen der Naturheilkunde und überweist im Bedarfsfall zum Tierarzt oder an eine Tierklinik!

Ein gut ausgebildeter „Tierheilpraktiker“! Wie erkenne ich diesen?

Am einfachsten ist es, auf eine Verbandsmitgliedschaft des „Tierheilpraktikers“ zu achten. Dies ist bereits ein erstes Qualitätsmerkmal, da die Berufsverbände eine umfangreiche Ausbildung und eine erfolgreiche Abschlussprüfung für die Mitgliedschaft voraussetzen.
Die meisten Verbände schreiben ebenso vor, dass der „Tierheilpraktiker“ regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen muss.

Hier einige rechtliche Bestimmungen bzw. Tätigkeiten, die ein „Tierheilpraktiker“ nicht ausführen darf:

  • Narkotisierung eines Tieres
  • Röntgen eines Tieres
  • das Vornehmen von Impfungen
  • verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verschreiben, Abgeben oder Eingeben
  • Eutanation eines kranken Tieres
  • Verkauf von apothekenpflichtiger Arzneimitteln

u.v.m.

Einem ausgebildeten „Tierheilpraktiker“ sind diese gesetzlichen Einschränkungen bekannt und er wird sie nicht in Erwägung ziehen. Werden Sie misstrauisch, wenn man Ihnen Wunder verspricht. Diagnosen ohne das Tier gesehen zu haben sind nicht erlaubt. Ein fundiert ausgebildeter „Tierheilpraktiker“ erstellt nie Ferndiagnosen. Der „Tierheilpraktiker“ wird nach eingehender Anamnese und persönlicher Untersuchung des Tieres, eine Diagnose stellen und dem/der Patientenbesitzer/in Therapievorschläge unterbreiten. Dies entspricht den Verbandsrichtlinien und dient dem Schutz Ihres Tieres. Ein guter „Tierheilpraktiker“ versteht seine Behandlung als Ergänzung und wird Ihren Tierarzt bzw. die schulmedizinische Tiermedizin nicht verteufeln, sondern mit ihnen zusammenarbeiten. Er weiß genau um die Grenzen und auch die Chancen bzw. Vorteile einer naturheilkundlichen Behandlung. Er sollte in der Lage sein, Ihnen sachkundig die Erkrankung Ihres Tieres und die von ihm geplante Behandlung zu erläutern.